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Endgültige Entscheidung Mitte April

Osterfeuer 2025 - Es gibt einen Beschluss der Ordnungsbehörden

10. April 2025

Osterfeuer im Hochsauerlandkreis: Entscheidung fällt erst kurz vor Ostern

Werden die traditionellen Osterfeuer im Hochsauerlandkreis in diesem Jahr entzündet oder macht die aktuelle Trockenheit den Veranstaltern einen Strich durch die Rechnung?

Mit dieser Frage haben sich die Ordnungsbehörden am Donnerstag im Kreishaus in Meschede beschäftigt. Nach einer lebhaften Diskussion steht fest: Eine grundsätzliche Absage aller Osterfeuer gibt es zunächst nicht. Stattdessen soll die weitere Wetterentwicklung bis kurz vor den Feiertagen abgewartet werden.

Auch der stellvertretende Kreisbrandmeister Uwe Schwarz betonte, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh sei, eine endgültige Entscheidung zu treffen.

Kein pauschales Verbot geplant

Bei den Beratungen wurde auch auf die große Bedeutung der Osterfeuer für das Brauchtum und das ehrenamtliche Engagement in den Dörfern und Städten hingewiesen.

Sollte die Brandgefahr weiter ansteigen, wollen sich die Kommunen nicht automatisch auf ein kreisweites Verbot verständigen. Vielmehr soll jedes angemeldete Osterfeuer einzeln betrachtet und bewertet werden.

Entscheidend ist unter anderem, wo sich der Feuerplatz befindet:

Liegt das Osterfeuer in unmittelbarer Nähe zu einem Waldgebiet oder befindet es sich auf einer freien Fläche? Welche Abstände können eingehalten werden? Und wie hoch ist die Gefahr, dass sich trockenes Gras oder anderes Pflanzenmaterial entzündet?

Graslandfeuerindex wird berücksichtigt

Eine wichtige Rolle spielt dabei der sogenannte Graslandfeuerindex. Er gibt an, wie hoch die Gefahr ist, dass sich trockenes Gras oder Grünflächen entzünden und ein Feuer schnell ausbreiten kann.

Aktuell bewegt sich dieser Index im Hochsauerlandkreis zwischen einer geringen und mittleren Gefahrenstufe.

Daneben wird auch der Waldbrandgefahrenindex beobachtet. Dieser liegt derzeit bei Stufe 3 und weist damit eine mittlere Gefahr aus.

Erreicht der Waldbrandgefahrenindex die Stufe 4, könnten die Forstbehörden einschreiten und weitere Einschränkungen oder Verbote aussprechen.

Keine Ausnahmegenehmigungen in Waldnähe

Eine Entscheidung wurde bereits getroffen: Osterfeuer, die weniger als 100 Meter von einer Waldfläche entfernt aufgebaut sind und deshalb eine besondere Ausnahmegenehmigung benötigen, sollen in diesem Jahr keine entsprechende Genehmigung erhalten.

Veranstalter sollten daher frühzeitig prüfen, ob der vorgesehene Standort ausreichend Abstand zum Wald aufweist.

Endgültige Entscheidung Mitte April

Die beteiligten Behörden wollen am Mittwoch oder Donnerstag, 16. beziehungsweise 17. April, abschließend über die Durchführung der Osterfeuer entscheiden.

Für eine mögliche Entspannung der Lage spricht die derzeitige Wettervorhersage. Demnach könnte es in der gesamten Woche vor den Osterfeiertagen im Hochsauerlandkreis regnen.

Ob diese Niederschläge tatsächlich ausreichen, um die Brandgefahr deutlich zu verringern, bleibt jedoch abzuwarten.

Bis zur endgültigen Entscheidung gilt daher: Die Osterfeuer sind noch nicht abgesagt – eine sichere Zusage gibt es derzeit allerdings ebenfalls nicht.

Salwey-Aktiv.de bleibt am Ball und wird über die weitere Entwicklung informieren.

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